Autor: Michael Reiter
Veröffentlichung: 07.12.2023
„Bei der Krankenhausreform gemeinsam voran“ : Nur optisch erschien die Harmonie bei der Pressekonferenz nach der Bund-Länder-Runde. Sie startete am 23. November im Bundesgesundheitsministerium mit der Beteuerung des Bundesgesundheitsministers, der Bund sei auf die Länder zugegangen. „Dass“, so die Runde, sei Konsens; um das „Wie“ drehe sich die weiter andauernde Debatte.
„Zentrale Kritikpunkte“ im Rahmen des Referentenentwurfs würden in den nächsten Wochen diskutiert, so Prof. Dr. Karl Lauterbach; für die zweite Januarwoche plane man eine erneute Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Auch angesichts der finanziellen Notlage vieler Kliniken sei die Reform unausweichlich.
Als Ergebnis der Bund-Länder-Runde zu den Gesetzesplänen resümierte Lauterbach, dass die „Revolution“ weitergehe. Dabei sollten die Vorhaltepauschalen – 60-Prozent-Anteile den DRGs – die Häuser künftig von dem finanziellen Druck befreien, immer mehr Fälle zu bearbeiten. Leistungsgruppen, die künftige Basis für die Vergütung durch die Krankenkassen, sollten einheitliche Qualitätsvorgaben gewährleisten.
Das weitere gemeinsame Vorgehen bekräftigte in Berlin von Länderseite Manne Lucha. Nach den Verhandlungen über die Eckpunkte, stellte der baden-württembergische Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister fest, sei man jedoch ins Stocken geraten. Der Bundesgesundheitsminister habe bei dem Treffen Bereitschaft zum Gespräch bei einigen Positionen der Länder erkennen lassen. Als Erfolg bezeichnete es Lucha, dass man weiter „in dieser Verantwortungsgemeinschaft“ arbeiten wolle. Die Beteiligten würden diesem „harten Prozess“ nicht ausweichen. Ziel seien tragfähige und flexible Lösungen in Abhängigkeit von regionalen Bedarfen. – Eine Auswirkungsanalyse, dahingehend waren sich die Referenten einig, werde die Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Transformationskosten liefern, die in einen angedachten Transformationsfonds des Bundes münden sollten.
Zeitnah zum Gelingen gebracht werden solle dieser „unumkehrbare Reformprozess“, so die SPD-Fachpolitikerin Heike Baehrens auf der Pressekonferenz. Allerdings hatte Lauterbach bereits verdeutlicht, dass sich der 1. Januar 2024 für das Inkrafttreten des Gesetzes nicht halten lassen werde.
Am Tag nach der Pressekonferenz übermittelte der Bundesrat das geplante Krankenhaustransparenzgesetz an den Vermittlungsausschuss. Die Begründung der Länder lautete, das Gesetz greife in ihre Planungshoheit ein und sei somit verfassungswidrig. Der Bundesrat stimmte am 24. November außerdem für eine Entschließung, den Kliniken noch in diesem Jahr Soforthilfen zur Verfügung zu stellen.
Die Zielrichtung des Transparenzgesetzes sei zwar vernünftig und richtig, sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Die Krankenhausplanung müsse aber bei den Ländern bleiben. Das Gesetz komme zu früh; in einem ersten Schritt müssten die Länder die neuen Leistungsgruppen zuordnen. Laut Lucha schafft das Gesetz mehr Verwirrung als Transparenz.
Der Bundesgesundheitsminister betonte, die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag sei eine schlechte Nachricht für Patienten. Das Gesetz sei „auch ethisch geboten“ : „Transparenz der Qualität ist etwas, was wir den Bürgern schulden.“ Im Übrigen bräuchten die Krankenhäuser die sechs Milliarden Euro, die mit diesem Gesetz an sie gehen würden.
Erleichtert zeigte sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) über die breite Zustimmung zur Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens und anderer, die Krankenhäuser mit kurzfristigen Finanzhilfen zu unterstützen und die Fallpauschalen an die inflationsbedingten Kostensteigerungen anzupassen. Sie begrüßte die Überweisung des Krankenhaustransparenzgesetzes in den Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat. Dieses Gesetz sei überflüssig, die verfügbaren Informationsquellen reichten aus. Die klare Positionierung der Bundesländer zu verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müsse jetzt schnell im Bund umgesetzt werden.
Und welche Rolle kommt der Digitalisierung in dieser Situation zu? Krankenhäuser benötigen Transparenz, um sich in den dynamischen Veränderungen des Marktes zu positionieren. Insbesondere Daten zu ihren Leistungen ermöglichen ihnen ein souveränes Agieren. Und Interoperabilität hinsichtlich dieser Daten sowie ein hürdenfreies Zusammenspiel der IT-Lösungen bilden die Voraussetzung für die Steuerung in diesen herausfordernden Zeiten.